Satzung


KSC-Fan-Club Remchinger Jungs e.V. Sitz: Im Teich 7 * 75196 Remchingen



§1 Name / Sitz


Der Fanclub führt den Namen „KSC Fanclub Remchinger Jungs e.V." ( nachfolgend „Remchinger Jungs" genannt ) und ist offizieller Fanclub des Karlsruher Sport Club.

Der Sitz des Vereins ist Remchingen.



§2 Geschäftsjahr


Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



§3 Zweck des Fanclubs


Der Fanclub „Remchinger Jungs" bezweckt die Unterstützung der Mannschaft des Karlsruher Sport Clubs und die Förderung sowie Erhaltung des geselligen Zusammenlebens der Fanclubmitglieder.



§4 Mitgliedschaft


4.1 Mitglied im Fanclub "Remchinger Jungs" kann auf schriftlichen Antrag grundsätzlich jede natürliche Person werden. Für Jugendliche, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein Erziehungsberechtigter den Mitgliedsantrag mit unterzeichnen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.


4.2 Über einen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung werden dem Antragsteller die Gründe schriftlich mitgeteilt. Ein Antrag wird nur abgelehnt, wenn er den wesentlichen Interessen des Fanclubs „Remchinger Jungs" entgegen steht.


4.3 Die Mitgliedschaft im Fanclub „Remchinger Jungs" kann beiderseits zum Quartalsende beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung notwendig.


4.4 Schadet ein Mitglied durch grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln dem Ansehen des Fanclub „Remchinger Jungs" oder dem Ansehen des Karlsruher Sport Clubs, so obliegt es der Mitgliederversammlung über das Verbleiben im Fanclub zu befinden.


4.5 Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fanclub „Remchinger Jungs" mit den übrigen Mitgliedern weitergeführt.



§5 Mitgliederversammlung


5.1 Der Fanclub „Remchinger Jungs" führt mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung durch.


5.2 Alle Fanclubmitglieder sind angehalten an diesen Mitgliederversammlungen teilzunehmen.


5.3 Der Vorstand gibt den Termin und den Ort der nächsten Mitgliederversammlung mindestens vier Wochen vorher allen Mitgliedern mit einer schriftlichen Einladung (auch elektronische Medien) bekannt.



§6 Mitgliedsbeiträge


6.1 Der Mitgliedsbeitrag für den Fanclub „Remchinger Jungs" beträgt 10 € monatlich.


Beitragspflichtig ist jedes Mitglied ab dem 18. Lebensjahr. KSC-Fan-Club Remchinger Jungs e.V. Sitz: Im Teich 7 * 75196 Remchingen


6.2 Der Mitgliedbeitrag wird monatlich per Lastschrift eingezogen.


6.3 Über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge bei Sonderausgaben ab einem Betrag von 300 € stimmt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder ab. Sonderausgaben sind z.B. Anschaffungen von Vermögensgegenständen die inventarisiert werden.



§7 Der Vorstand


7.1 Die Mitgliederversammlung des Fanclubs „Remchinger Jungs" wählt den Vorstand des Fanclubs auf der ersten Mitgliederversammlung des Jahres, sofern turnusgemäß Wahlen erforderlich sind.


Gewählt wird der Vorstand auf 5 Jahre.


7.2 Der Vorstand des Fanclub „Remchinger Jungs" muss aus Mitgliedern des Fanclubs bestehen.


7.3 Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorstand, dem Kassenwart und dem Schriftführer.


7.4 Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.


7.5 Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, so wird auf der nächsten stattfindenden Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied gewählt.



§8 Geschäftsbereich des Vorstandes


8.1 Der Vorstand vertritt den Fanclub „Remchinger Jungs" in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.


8.2 Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.


8.3 Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub „Remchinger Jungs" nur mit Beschränkung auf das Fanclubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist dahingehend begrenzt.


8.4 Der Vorstand des Fanclubs „Remchinger Jungs" haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässiges und vorsätzliches Handeln eines Fanclubmitgliedes verursacht werden.



§9 Änderung der Satzung


9.1 Die Satzung des Fanclubs „Remchinger Jungs" kann auf schriftlichen Antrag eines jeden Mitgliedes geändert werden. Der schriftliche Antrag muss vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand vorliegen.


9.2 Über eine Satzungsänderung entscheidet die Mitgliederversammlung des Fanclubs „Remchinger Jungs" mit einer 2/3- Mehrheit der anwesenden Mitglieder.



§10 Aktivitäten des Fanclubs „Remchinger Jungs"


10.1 Die Fanclubmitglieder besuchen nach Möglichkeit alle Heimspiele der Profimannschaft des Karlsruher Sport Clubs.


10.2 Der Fanclub „Remchinger Jungs" begleitet die Mannschaft des Karlsruher Sport Clubs zu mindestens einem Auswärtsspiel pro Halbserie.


10.3 Der Fanclub „Remchinger Jungs" führt weitere gesellige Treffen außer der Mitgliederversammlung durch. Die Festlegung darüber trifft die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Vorschläge dazu können von den einzelnen Mitgliedern gemacht werden. KSC-Fan-Club Remchinger Jungs e.V. Sitz: Im Teich 7 * 75196 Remchingen



§11 Erhebung persönlicher Daten


11.1 Die Mitglieder verpflichten sich persönliche Daten dem Vorstand des Fanclubs „Remchinger Jungs" zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere Anschriften, Telefonnummer, E-Mail-Adressen zum Zwecke der Kommunikation. Zusätzlich wird für den Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge die aktuelle Bankverbindung (IBAN / BIC) benötigt.


11.2 Die persönlichen Daten werden durch den Vorstand nur im Zusammenhang mit dem Fanclub „Remchinger Jungs" verwendet. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.



§12 Zustimmungserklärung zur Erstsatzung / Inkrafttreten der Änderungssatzung


Die Erstsatzung wurde von den Mitgliedern mit Unterschrift anerkannt.


Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer gerichtlichen Genehmigung in Kraft und ist für alle Mitglieder bindend. Neumitglieder erklären mit dem unterschriebenen Aufnahmeantrag ihre Zustimmung.


Remchingen, den 10.03.2014


Gez.                                                                                Gez.


……………………………..                                              …………………………..


Thorsten Reisacher                                                         Dieter Seemann


1. Vorstand                                                                       2. Vorstand




Gez.                                                                                  Gez.


…………………………….                                                 ………………………….


Jens Müller                                                                        Klaus Albrecht


Kassier                                                                               Schriftführer